Offener Brief an die Bundesregierung

Lebensleistung, Vertrauen und soziale Sicherheit dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden

An den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland,
an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
an die Mitglieder der Bundesregierung,
an die Mitglieder des Deutschen Bundestages

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrte Frau Bundesministerin,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge wenden wir uns an Sie wegen der aktuell diskutierten Vorschläge zur Reform der gesetzlichen Rente, insbesondere zur Zukunft der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren sowie zur möglichen Veränderung der Witwen- und Witwerrente durch ein verpflichtendes Rentensplitting.

Es geht hierbei nicht um abstrakte Zahlen in einem Reformpapier. Es geht um die Lebensplanung von Millionen Menschen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben ihr gesamtes Erwerbsleben auf die geltenden Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung ausgerichtet. Sie haben gearbeitet, Beiträge gezahlt, Familien versorgt, Angehörige gepflegt, Schichtdienste geleistet, körperlich belastende Berufe ausgeübt oder über Jahrzehnte hinweg Verantwortung getragen. Für viele von ihnen ist die Rente nach 45 Versicherungsjahren kein Privileg, sondern das Ergebnis eines langen Arbeitslebens.

Wer früh ins Berufsleben eingestiegen ist, hat häufig nicht studiert, nicht erst mit Mitte oder Ende zwanzig angefangen, Beiträge zu zahlen, sondern bereits als Jugendlicher oder junger Erwachsener gearbeitet. Diese Menschen haben über Jahrzehnte hinweg das Rentensystem mitfinanziert. Sie haben ihren Teil geleistet.

Deshalb ist es aus unserer Sicht sozialpolitisch hoch problematisch, wenn gerade diese Menschen nun den Eindruck gewinnen müssen, dass ihre Lebensleistung kurz vor dem Ruhestand nachträglich entwertet wird.

Ein Rentensystem muss verlässlich sein. Es lebt nicht nur von Beiträgen, sondern auch von Vertrauen. Wenn Menschen über Jahrzehnte hinweg einzahlen, dann müssen sie darauf vertrauen können, dass zentrale Zusagen nicht kurz vor dem Ziel grundlegend verändert werden.

Besonders kritisch sehen wir daher jede Reform, die die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren abschafft oder deutlich verschlechtert, ohne einen umfassenden und echten Vertrauensschutz für die betroffenen Jahrgänge vorzusehen.

Wer kurz vor der Rente steht, kann seine gesamte Lebensplanung nicht einfach neu schreiben. Finanzielle Entscheidungen, private Vorsorge, Arbeitszeitmodelle, gesundheitliche Belastungen und familiäre Verantwortung sind oft über Jahre auf einen bestimmten Rentenbeginn ausgerichtet worden. Eine nachträgliche Veränderung trifft diese Menschen nicht theoretisch, sondern ganz konkret.

Ebenso besorgt sind wir über die Diskussion um die Witwen- und Witwerrente.

Die Hinterbliebenenrente ist für viele Menschen kein zusätzlicher Vorteil und keine überholte Sonderleistung. Sie ist für Millionen Ehepaare und Lebenspartner ein wichtiger Bestandteil gemeinsamer Lebensplanung und ein Schutz vor finanzieller Not nach dem Tod des Partners oder der Partnerin.

Viele Paare haben ihr Leben gemeinsam organisiert. Nicht immer konnten beide in gleichem Umfang arbeiten. Gründe dafür können Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Teilzeit, gesundheitliche Einschränkungen, niedrigere Einkommen oder gemeinsam getroffene Entscheidungen innerhalb der Familie sein. Solche Lebensmodelle nachträglich durch ein verpflichtendes Rentensplitting schlechterzustellen, wäre für viele Betroffene ein schwerer Eingriff in ihre finanzielle Sicherheit.

Ein Todesfall darf nicht zusätzlich zur Armutsfalle werden.

Wenn ein Partner stirbt, verliert der hinterbliebene Mensch nicht nur einen geliebten Menschen, sondern oft auch einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Grundlage des gemeinsamen Lebens. Miete, Energie, Versicherungen, Lebensmittel, Medikamente und Alltagskosten halbieren sich nicht einfach, nur weil ein Mensch allein zurückbleibt.

Deshalb muss die Witwen- und Witwerrente als verlässliche Hinterbliebenenabsicherung erhalten bleiben. Eine Reform darf nicht dazu führen, dass Hinterbliebene schlechter gestellt werden, besonders dann nicht, wenn sie ihre Lebensplanung über Jahrzehnte auf die bestehenden Regeln aufgebaut haben.

Das Rentensystem muss nicht auf dem Rücken derer „gerettet“ werden, die es jahrzehntelang finanziert haben.

Wer 45 Jahre gearbeitet hat, ist nicht das Problem.

Wer seinen Partner verliert und auf die Witwen- oder Witwerrente angewiesen ist, ist nicht das Problem.

Das Problem ist eine Politik, die immer dann von „Reform“ spricht, wenn normale Menschen länger arbeiten, später in Rente gehen oder mit weniger Sicherheit leben sollen.

Natürlich steht die gesetzliche Rentenversicherung vor großen Herausforderungen. Demografischer Wandel, steigende Lebenserwartung, Finanzierungslasten und Generationengerechtigkeit sind reale Fragen. Aber diese Fragen dürfen nicht einseitig zulasten der Menschen beantwortet werden, die bereits jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben oder kurz vor dem Ruhestand stehen.

Eine faire Reform muss breiter ansetzen.

Sie muss prüfen, wie mehr Menschen solidarisch in ein gemeinsames System einbezogen werden können. Sie muss hohe Einkommen, politische Sonderregelungen und strukturelle Ungleichheiten ehrlich betrachten. Sie muss unterscheiden zwischen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen jahrzehntelanger Belastung nicht länger arbeiten können, und Menschen, die ihren Beruf bis ins hohe Alter ohne vergleichbare Belastung ausüben können.

Nicht jeder Arbeitsplatz ist gleich.

Es ist ein Unterschied, ob jemand bis 67, 68 oder noch länger in einem Büro arbeitet, oder ob jemand jahrzehntelang körperlich schwer gearbeitet, im Schichtdienst gelebt, Verantwortung für Menschen getragen oder unter dauerhafter psychischer Belastung gearbeitet hat.

Eine Rentenpolitik, die diese Unterschiede ignoriert, ist nicht gerecht.

Wir fordern daher:

Erstens: Keine Abschaffung oder Verschlechterung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ohne umfassenden echten Vertrauensschutz für alle rentennahen Jahrgänge.

Zweitens: Erhalt der Witwen- und Witwerrente als verlässliche Hinterbliebenenabsicherung. Ein verpflichtendes Rentensplitting darf nicht dazu führen, dass Hinterbliebene finanziell schlechter gestellt werden.

Drittens: Keine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters zulasten körperlich, psychisch oder gesundheitlich belasteter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Viertens: Eine faire, transparente und sozial ausgewogene Rentenreform, die nicht einseitig normale Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Hinterbliebene belastet.

Fünftens: Eine offene gesellschaftliche Debatte, bevor tiefgreifende Änderungen beschlossen werden, die Millionen Menschen betreffen.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrte Frau Bundesministerin,
sehr geehrte Damen und Herren,

soziale Sicherheit ist kein Gnadenakt des Staates. Sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit, jahrzehntelanger Beitragszahlung und jahrzehntelangen Vertrauens in ein gesetzliches System.

Wer dieses Vertrauen beschädigt, beschädigt mehr als nur einzelne Rentenansprüche. Er beschädigt das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat.

Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, dürfen nicht kurz vor dem Ziel das Gefühl bekommen, dass ihre Lebensleistung politisch entwertet wird.

Menschen, die ihren Partner verlieren, dürfen nicht zusätzlich durch Unsicherheit bei der Hinterbliebenenabsicherung belastet werden.

Eine Reform, die Vertrauen zerstört, kann keine gerechte Reform sein.

Wir bitten Sie daher eindringlich: Nehmen Sie die Sorgen der arbeitenden Bevölkerung, der rentennahen Jahrgänge, der Rentnerinnen und Rentner sowie der Hinterbliebenen ernst.

Schützen Sie Lebensleistung.

Schützen Sie Vertrauen.

Schützen Sie die Witwen- und Witwerrente.

Und sorgen Sie dafür, dass Rentenpolitik nicht gegen diejenigen gemacht wird, die dieses Land über Jahrzehnte getragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andre Gajus
Düsseldorf, den 27.06.2026

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